Die im Board of Airline Representatives in Germany (BARIG) organisierten rund 100 nationalen und internationalen Fluggesellschaften begrüßen die heutige Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum geplanten Bau der dritten Start- und Landebahn am Flughafen München. Das Gericht in Leipzig hat alle noch anhängigen Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Verwaltungsstreitverfahren um dieses Ausbauprojekt zurückgewiesen.
Hierzu erklärte BARIG Generalsekretär Michael Hoppe: „Wir sind mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sehr zufrieden, da jetzt endgültig Rechtssicherheit herrscht und dieses wichtige Infrastrukturprojekt weiter vorangetrieben werden kann. Gerade angesichts der wachsenden Verkehrsströme sowie der zunehmenden Wettbewerbssituation mit ausländischen Airports ist dieser Ausbau dringend erforderlich. Mithilfe der dritten Start- und Landebahn kann die Wettbewerbsfähigkeit des Münchener Flughafens sowie des gesamten Luftfahrtstandorts Deutschland erhalten werden. Und gerade für die mehr als 70 internationalen Airlines, die von München aus Flüge in alle Welt durchführen, ist eine gut ausgebaute und optimal funktionierende Infrastruktur unabdingbar.“