Mit der Corona-Überbrückungshilfe haben Reisebüros die Möglichkeit, Gelder in erheblicher Höhe zu bekommen, die dazu beitragen können, ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern. Dabei haben die Erfahrungen der ersten Überbrückungshilfe gezeigt, dass die meisten Reisebüros sogar Unterstützung deutlich über die vom Gesetzgeber eigentlich vorgesehene Deckelung hinaus erhalten können. Bei der jetzt anstehenden zweiten Überbrückungshilfe können die Auszahlungsbeträge sogar noch weiter ansteigen.
TAA-Anträge für Überbrückungshilfe zu 100 Prozent genehmigt
Wichtig ist dafür jedoch, dass die Anträge für die Überbrückungshilfe ausnahmslos alle für ein Reisebüro typischen Geschäftsvorgänge berücksichtigt. Viele Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind hier naturgemäß überfordert, da sie nicht mit allen Feinheiten der Branche vertraut sind. Dadurch laufen Reisebüros jedoch Gefahr, hohe Geldsummen zu verschenken. Darauf weist die Travel Agency Accounting (TAA), Spezialist für Back-Office-Services in der Reisebranche, hin. Sie hat allein bei der ersten Überbrückungshilfe mehr als 200 Reisebüros bei der Beantragung begleitet – mit einer Genehmigungsquote von 100 Prozent. Das Ergebnis: Reisebüros, die hier mit der TAA zusammenarbeiteten, haben ein Gesamtvolumen von rund 12,5 Millionen Euro für die Monate Juni, Juli und August 2020 erhalten.
„Wir sind von Hause aus auf die Reisebüros ausgerichtet und verstehen ihre Geschäftsabläufe bis ins kleinste Detail. Für die Überbrückungshilfe haben wir daher ein eigenes System entwickelt, das von ‚Provisionen für verbundene Reiseleistungen‘ bis zu ‚Gewillkürten Pauschalreisen‘ alles abdeckt, was in diesem Zusammenhang für Reisebüros relevant ist“, berichtet Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement bei der TAA und federführend für das Thema Überbrückungshilfen zuständig. „Entsprechend konnten wir alles so aufbereiten, dass die Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der Reisebüros die Anträge bedenkenlos stellen konnten.“
Hohe Auszahlungsbeträge für die Reisebüros
Das Vertrauen der Reisebüros in das spezielle Know-how der TAA hat sich ausgezahlt:
- Reisebüros mit bis zu fünf Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 32.000 Euro.
- Reisebüros mit fünf bis zehn Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 63.800 Euro.
- Reisebüros mit über zehn Mitarbeitern erhielten im Durchschnitt ca. 128.000 Euro.
Dazu Sören Schlosser: „Gerade bei den kleinen Reisebüros mit maximal zehn Mitarbeitern liegen wir damit um ein Vielfaches über der eigentlichen Deckelung von 9.000 beziehungsweise 15.000 Euro, da wir für sie jeweils begründete Ausnahmen geltend machen konnten.“
Zweite Überbrückungshilfe rechtzeitig beantragen
Für die Beantragung der zweiten Überbrückungshilfe hat die TAA auch bereits alle Vorbereitungen abgeschlossen und dazu beispielsweise das hauseigene System weiter verbessert und optimiert. Da zudem die Regelungen gegenüber der ersten Überbrückungshilfe gelockert wurden, dürfen Reisebüros im Verhältnis auf noch höhere Auszahlungsbeträge hoffen.
„Wir wollen die Reisebüros in dieser schwierigen Phase rundum unterstützen“, so Schlosser. „Reisebürounternehmer, die hier nicht handeln, verzichten fahrlässig auf Gelder, die ihnen zustehen. Auf Wunsch vermitteln wir ihnen daher auch Steuerberater, die sich mit der Touristik und speziell dem Reisebüro-Business auskennen, was die Beantragung nicht nur erleichtert, sondern sich für die Unternehmer auch langfristig auszahlen kann.“
Die TAA rät den Reisebüros dringend dazu, rechtzeitig die zweite Überbrückungshilfe zu beantragen. Reisebüros, die sich hierbei von der TAA helfen lassen wollen, wenden sich an: TAA Coronahilfe, Telefon 06022 – 200 571, coronahilfe@taa.de.