Reisebüros können mit der Überbrückungshilfe III höhere Fixkostenzuschüsse und Förderbeträge in Anspruch nehmen, als dies noch bei der Überbrückungshilfe II möglich war. Darauf weist die Travel Agency Accounting (TAA) hin, Spezialist für Back-Office-Services in der Reisebranche. Reisebürounternehmer können somit die monatlichen Deckungslücken verkleinern, aber nach wie vor nicht schließen.
„Wir appellieren daher dringend an die Reisebüros, dass sie die nun gegebenen Möglichkeiten größtmöglich ausnutzen“, so Sören Schlosser, Leiter Consulting & Projektmanagement bei der TAA und im Unternehmen federführend für das Thema Überbrückungshilfen zuständig. „Da auch bestimmte Investitionen zum Neustart der Branche gefördert werden, ist es für die Reisebüros äußerst empfehlenswert, sich mit allen Optionen vertraut zu machen.“
Zu den für den Reisevertrieb wichtigen Neuerungen bei der Überbrückungshilfe III gehören:
1. Anhebung des maximalen Förderbetrages pro Monat auf 1,5 Millionen Euro:
Davon können laut der TAA große Reisebüros profitieren, für die etwa bei der Überbrückungshilfe II die maximal möglichen 50.000 Euro monatlich zu gering waren. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat geltend machen.
2. Digitalisierung:
Reisebüros, die innerhalb des Förderzeitraums in Lösungen wie den Aufbau eines Online-Shops investieren, können einmalig bis zu 18.000 Euro erstattet bekommen.
3. Neustartkampagne:
Wer mit einer Werbekampagne zum Neustart des Reisens die Buchungen ankurbelt, kann ebenfalls auf staatliche Unterstützung hoffen. Die Höhe der maximalen Förderung ist unter anderem von den Ausgaben des Reisebüros für ähnliche Maßnahmen im Jahr 2019 abhängig.
4. Corona-konforme Umbaumaßnahmen:
Monatlich bis zu 20.000 Euro können Reisebüros erhalten, die ihre Räumlichkeiten unter anderem so umbauen, dass diese den neuen Abstands- und Hygieneregeln entsprechen. Für den aktuellen Förderzeitraum (November 2020 bis Juni 2021) ist insgesamt eine Förderhöhe von 160.000 Euro möglich. Dabei ist aber wichtig zu beachten: Die ansatzfähigen Beträge dürfen im monatlichen Kontext nicht die 20.000 Euro Förderung überschreiten.
5. Corona-Konzept:
Investitionen zu mehr Hygiene in den Reisebüros – beispielsweise in Desinfektionsspender, Maskenspender, Luftfilteranlage, UVC-Lampen usw. – werden ebenfalls unterstützt. Auch der Kauf von Schutzmasken kann hier mit angesetzt werden.
Komplexe Antragstellung erfordert die Hilfe von Spezialisten
Wie schon ihre beiden Vorgänger muss auch die Überbrückungshilfe III von einem Steuerberater oder einem Wirtschaftsprüfer bzw. Rechtsanwalt beantragt werden. Dabei gilt nach wie vor, dass es dringend ratsam ist, hier die Hilfe von Fachleuten zu suchen, die mit den Besonderheiten im Reiseverkehr und insbesondere von Reisebüros bestens vertraut sind. Andernfalls besteht die große Gefahr, dass Reisebüros hohe Beträge verschenken. 2020 sind dadurch bereits einigen Agenturen finanzielle Hilfen in sechsstelliger Höhe entgangen.
Als Spezialist für die Reisebranche offeriert die TAA allen Reisebüros, sie bei der Beantragung zu unterstützen. Dabei nutzt die TAA ein eigens von ihr für die Überbrückungshilfe entwickeltes Verfahren, bei dem sämtliche relevanten Daten zusammengestellt und für die Antragstellung aufbereitet werden.
„Leider wächst bei der Überbrückungshilfe der Aufwand“, erläutert dazu Sören Schlosser. „Das hat natürlich auch etwas damit zu tun, dass der Katalog an Leistungen, die gefördert werden können, größer geworden ist. Deutlich schwerwiegender ist allerdings, dass die korrekte Berechnung einiger Positionen hochkomplex ist oder die erforderlichen Daten nur sehr schwierig zu beschaffen sind. Daher erfüllt sich das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium der Finanzen gegebene Versprechen, dass die Antragstellung nun ‚deutlich vereinfacht‘ sei, zumindest für die Reisebüros ganz und gar nicht.“
Höhere Auszahlungsbeträge erwartet, Deckungslücken klaffen aber weiter
Ein klares Plus der Überbrückungshilfe III: Die meisten Reisebüros können gemäß Prognosen der TAA mit höheren Auszahlungsbeträgen rechnen als noch bei der Überbrückungshilfe II. Inwieweit das aber für sie zum Überleben reichen wird, bleibt abzuwarten. Nach aktuellen Analysen der TAA haben die Agenturen auch bei der Überbrückungshilfe III mit erheblichen Deckungslücken zu kämpfen. Diese belaufen sich im Schnitt auf bis zu 15 Prozent der Gesamtkosten, in Einzelfällen sogar auf 20 bis 40 Prozent.
Sören Schlosser: „Die Reisebüros stehen mit dem Rücken zur Wand. Seit einem Jahr sind nahezu alle Einnahmen weggebrochen, und in keinem einzigen Monat konnten die staatlichen Förderungen die Kosten der Reisebüros, von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, vollständig decken. Viele Reisebüros stehen daher am Rand ihrer Existenz. Bundesweit sieht sich eine zunehmende Zahl von Reisebürounternehmern gezwungen, für sich selbst Hartz-IV-Leistungen in Anspruch zu nehmen, weil sie nicht mehr über die finanziellen Mittel verfügen, sich selbst ein Gehalt zu bezahlen. Gerade auch angesichts der jüngsten Appelle der Politik an die Bevölkerung, auf Urlaubsreisen zu verzichten, muss sie hier dringendst nachsteuern. Andernfalls sind in der Reisebranche zahlreiche Insolvenzen und Geschäftsaufgaben zu befürchten.“
Reisebüros, die mehr zu den Optionen wissen wollen, wie sie in Zusammenarbeit mit der TAA ihren Antrag optimal vorbereiten können, steht das Coronahilfe-Team der TAA zur Verfügung: Telefon 06022 – 200 571, coronahilfe@taa.de .
Über die TAA ( www.TAA.de , facebook.com/taa.gmbh )
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