Travelport, die führende Travel Commerce Platform, unterstützt mit eigenen Entwicklungen tatkräftig die Reisebüros beim Umgang mit dem neuen Pauschalreiserecht. Zu diesem Zweck erweitert Travelport den Funktionsumfang des touristischen Buchungssystems CETS. Reisebüromitarbeiter erhalten damit während des Buchungsprozesses alle relevanten Informationen gemäß den neuen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die damit verbundenen Pflichten. Hierfür werden im CETS ShoppingCart zusätzliche Buttons implementiert, die beispielsweise anzeigen, ob es sich bei der ausgewählten Reise um eine Pauschalreise handelt. Auch die entsprechenden Formblätter der Veranstalter und weitere wichtige Dokumente wie Einreisebestimmungen lassen sich mit einem Klick öffnen.
Liegen vom Reiseveranstalter keine entsprechenden Informationen vor beziehungsweise beinhaltet eine Buchung Produkte verschiedener Anbieter, kann das entsprechende Formblatt über den „Directive Form Assistant“ abgerufen werden, der ab 19. Juni 2018 direkt in CETS integriert ist. Nach Auswahl des gebuchten Veranstalters und dessen dazugehöriger Versicherung können die Nutzer entweder das Formblatt für Pauschalreisen oder das Formblatt für verbundene Reiseleistungen ausdrucken.
Dieter Rumpel, Travelports Managing Director Germany, Austria and Switzerland: „Das neue Pauschalreiserecht sorgt für viel Verunsicherung in der Branche. Als enger Partner der Reisemittler helfen wir hier selbstverständlich ganz aktiv, und das geht am besten dort, wo die Hilfe am meisten benötigt wird: während des Buchungsprozesses. Unsere neuen Funktionen in CETS entlasten die Expedienten bei dieser rechtlich komplizierten Thematik.“